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  1. Allgemeines bei Transportschäden

Alle Artikel von Wibutec KFZ-Nachrüstungen werden von den Mitarbeitern der Versandabteilung geprüft und sorgfältig verpackt. Trotzdem können in sehr seltenen Fällen Artikel einer Sendung beschädigt bei Ihnen ankommen oder sogar fehlen. Wir bitten Sie daher, bei Erhalt Ihrer Lieferung folgende Punkte zu beachten:

• Ein ramponierter bzw. gestauchter Karton kann bereits auf eine mögliche Beschädigung der Ware hinweisen.

• Bitte überprüfen Sie die Vollständigkeit der Bestellung anhand der beiliegenden Papiere. Es kann sich um eine Teillieferung handeln.

Sollten Ihnen offensichtlich beschädigte oder fehlende Artikel auffallen, informieren Sie bitte unverzüglich unser Servicebüro unter wibutec.de/kontakt. Wir werden mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen.

Bitte senden Sie beschädigte Sendungen oder Artikel nicht eigenmächtig zurück, ohne zuvor Kontakt mit uns aufgenommen zu haben. Falls Sie dies dennoch tun, sind Sie als Absender verpflichtet, den Beweis zu erbringen, dass die Schäden oder Fehlmengen nicht erst bei der Rücksendung aufgetreten sind. Um dies zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, sich an die folgenden Verfahren für

• offene Transportschäden • verdeckte Transportschäden

zu halten.

  1. Offener Transportschaden Sollte bei der Anlieferung äußerlich erkennbar sein, dass die Sendung beschädigt ist, öffnen Sie die Sendung bitte im Beisein des Zustellers und prüfen Sie, ob auch verdeckte Transportschäden vorliegen. Achten Sie insbesondere darauf, ob ein Artikel beschädigt ist und dem Lieferumfang entspricht.

Normalerweise bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift nicht nur die Übernahme der Ware, sondern auch den äußerlich ordnungsgemäßen Zustand der Versand- oder Transportverpackung ohne erkennbare Mängel. Lassen Sie vom Zusteller auf jeden Fall ein Schadensprotokoll aufnehmen und lassen Sie alle Schäden an der Verpackung sowie an gelieferten Artikeln genau beschreiben. Außerdem sollten Sie alle fehlenden Artikel genau auflisten. Fotografien der beschädigten Sendung und der beschädigten Artikel können zur Beweissicherung beitragen. Wenn Sie die Sendung wegen Beschädigung nicht annehmen möchten, können Sie dies selbstverständlich auch verweigern. Bitte beachten Sie, dass ein Vorbehalt hinsichtlich späterer Reklamationen in Bezug auf Transportschäden oder Vollständigkeit bei äußerlich beschädigten Sendungen rechtlich ohne Belang ist.

2.1. Lieferung per DHL Wenn Sie nach einer Lieferung der DHL einen Transportschaden feststellen, besorgen Sie sich bitte auf der Webseite der DHL (www.dhl.de/de/toolbar/searchresults.html?q=schadensanzeige) oder einer Postfiliale oder Postagentur das Formular zur „Schadensanzeige zu einem Paket bzw. Päckchen mit Nachweis (national)“ und senden eine Kopie an unser Servicebüro. Wir

werden dann die weiteren Schritte veranlassen.

  1. Verdeckter Transportschaden Ein verdeckter Transportschaden liegt vor, wenn dieser erst nach Annahme der Sendung erkannt wird.

3.1. Lieferung per Spedition Bitte prüfen Sie die Ware sofort nach Erhalt. Sollten Sie einen Schaden feststellen, melden Sie uns diesen innerhalb von fünf Werktagen nach Übernahme der Ware unter wibutec.de/kontakt. Später entdeckte Mängel, die auf unsachgemäße Behandlung beim Transport zurückzuführen sind, werden von den Versicherungen nicht mehr anerkannt und ersetzt. Beschreiben Sie den aufgetretenen Schaden möglichst exakt und bewahren Sie die Ware einschließlich der Umverpackung und Versandverpackung auf. Fotografien der beschädigten Sendung und der beschädigten Ware können ebenfalls zur Beweissicherung beitragen. Wibutec KFZ-Nachrüstungen wird sich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und die weiteren Schritte veranlassen.

3.2. Lieferung per DHL (im Schadensfall) Sollten Sie nach einer Lieferung der DHL einen verdeckten Transportschaden feststellen, bringen Sie das beschädigte Paket zur nächsten Postfiliale oder Postagentur einschließlich der Versandverpackung zwecks Protokollierung des Schadens durch einen dortigen Mitarbeiter. Wenn Sie die Sendung der Postfiliale oder Postagentur nicht vorstellen können, sollten Sie den Paketzusteller abpassen und diesem das Paket einschließlich Versandverpackung gegen Quittung übergeben und den Schaden durch das Frachtpostzentrum aufnehmen lassen. Fotografien der beschädigten Sendung und der beschädigten Ware können ebenfalls zur Beweissicherung beitragen.

  1. Sonstige Hinweise Bitte beachten Sie, dass Transporteure die Schadensübernahme häufig ablehnen. Achten Sie daher bitte darauf, was Sie auf dem Schadensformular unterschreiben.

• Wenn die Sendung äußerlich erkennbar beschädigt war und Sie die Sendung unbeanstandet übernommen haben, wird jegliche Haftung ausgeschlossen und Sie haben den Schaden allein zu tragen.

• War die Sendung äußerlich nicht deutlich erkennbar beschädigt, wird durch Transporteure oft versucht, die Schadensbearbeitung abzulehnen. Dies wird dann mit dem Umstand begründet, dass wegen der äußerlich nicht erkennbaren Beschädigung kein Transportschaden vorgelegen haben kann. Damit wird indirekt unterstellt, dass in der Regel Sie die Ware beschädigt haben oder aber Wibutec KFZ-Nachrüstungen absichtlich beschädigte Ware versendet hat. Suchen Sie in diesen Fällen nach Anzeichen von äußerer Gewalteinwirkung auf dem Paket wie zum Beispiel leichte Eindruckstellen und lassen Sie diese auch im Schadensprotokoll aufnehmen. Fotografien der beschädigten Sendung und der beschädigten Ware können ebenfalls zur Beweissicherung beitragen.

• Häufig wird auch von Mitarbeitern von Transporteuren angemerkt, dass die Produktverpackung und sonstiges Verpackungsmaterial im Inner

en der Versandverpackung nicht ausreichend gewesen seien. Unsere Verpackung hat sich vielfach bewährt und Transportschäden kommen bei uns nur höchst selten vor. Sie sind fast ausnahmslos auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen. Wenn im Schadensprotokoll irgendwelche Vermerke sind, die die ordnungsgemäße Schadensbearbeitung beeinträchtigen, sollten Sie vor der Unterschrift einen Zusatzvermerk mit einer entsprechenden Gegendarstellung oder eine Ergänzung im Schadensformular niederschreiben lassen oder selbst schreiben.

• Das Verfahren zur Schadensmeldung und Schadensprotokollierung ist leider aufwändig und umständlich. Trotz bestehender Transportversicherung versuchen Transporteure in der Mehrzahl der Fälle die Schuld auf den Versender oder den Empfänger zu verlagern, um nicht leisten zu müssen. Daher ist es wichtig, dass Sie sich bei Schäden sofort an uns wenden und uns umgehend informieren, damit wir Ihnen bei der weiteren Schadensabwicklung behilflich sein können.

Wir hoffen, dass Sie unsere Hinweise zum Thema Transportschäden berücksichtigen und damit im Schadensfall unnötigen Ärger und Aufwand vermeiden können. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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